Wer darf teilnehmen?
Teilnahmeberechtigt sind gemeinnützig anerkannte und im Vereinsregister eingetragene Vereine – z.B. aus den Bereichen Katastrophenschutz & Rettungswesen, Sport & Freizeit, Kunst & Kultur, Bildung & Erziehung, Umwelt & Naturschutz, Wissenschaft & Forschung, Entwicklungsarbeit & Menschenrechte. Der Nachweis der Gemeinnützigkeit ist durch eine gültige Bescheinigung des Finanzamts zu erbringen.
Noch bis 15. März 2026 ist das Online-Formular zur Bewerbung für den dritten Förderzeitraum geöffnet. Bitte beachten: Der enorm große Zuspruch aus den Vereinen hat uns zuletzt überwältigt. Aus allen Bewerbungen, die uns vom 1. bis 15. März 2026 über das unten stehenden Formular erreichen, losen wir insgesamt 119 Vereine aus, die an unserer Aktion teilnehmen dürfen. 119 Vereine deshalb, weil unser familiengeführter Betrieb 119 Jahre alt ist. Im nächsten Jahr sind es dann 120 Vereine. Alle übrigen Vereine, die in diesem Jahr kein Losglück haben, dürfen ihr Interesse wieder zur vierten Förderperiode anmelden.